Musi-Kuss Musizierschule e. V.
Reinhäuser Landstraße 55
37083 Göttingen


Unterrichtsordnung

  1. Vor Kursbeginn ist ein ausgefüllter Unterrichtsvertrag an die Schulleitung zu senden oder der Lehrkraft auszuhändigen.

  2. Der Kursbeitrag ist in gleichen Raten über das ganze Jahr zu zahlen, und zwar per Dauerauftrag oder im Lastschrifteinzugsverfahren jeweils zum Monatsanfang auf das angegebene Konto des Musi-Kuss e.V.

  3. Eine Unterrichtsstunde, die wegen Krankheit oder höherer Gewalt ausfällt, kann verlegt oder nachgeholt werden. Die Lehrkraft wird sich um einen Ersatztermin bemühen, es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu. Fallen wegen Krankheit der Lehrkraft mehr als vier Unterrichtsstunden pro Schuljahr aus, so ist der Musi-Kuss e.V. dazu verpflichtet, eine Vertretungs-Lehrkraft zu bestellen oder die Unterrichtsbeiträge zurück zu erstatten.

  4. Die Probezeit dauert einen Monat und wird regulär bezahlt. Während dieser Zeit ist die Kündigung bis zum Ablauf von vier Wochen möglich.

  5. Kündigungsfristen:

    a) für Einzel- oder Partnerunterricht
    Nach Ablauf der Probezeit ist die Beendigung des Vertrages zum 30. April und zum 31. Oktober jeden Jahres möglich. Die Kündigung muss der Lehrkraft spätestens zwei Monate vor dem Kündigungstermin in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Die Beitragspflicht endet nach fristgerechter Kündigung bei Ablauf der Kündigungsfrist.

    b) für Gruppenunterricht Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 5. Werktag des laufenden Monats bei der Musikschulleitung eingehen und ist zum Ablauf des Folgemonats wirksam. Die Beitragspflicht endet nach fristgerechter Kündigung bei Ablauf der Kündigungsfrist.

  6. Beim Ausscheiden einer Lehrkraft des Musi-Kuss e.V. geht dieser Vertrag auf die nachfolgende Lehrkraft über.

  7. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der / die Unterzeichnende ausdrücklich damit einverstanden, dass er / sie bzw. das Kind in Prospekten, Zeitschriften und anderen Veröffentlichungen des Musi-Kuss e.V. abgebildet werden darf.

  8. Während der staatlichen Schulferien findet kein Unterricht statt.

  9. Der Sozialfonds wird von Eltern und Schüler/innen auf freiwilliger Basis gespeist. Aus ihm wird der Unterricht für Schüler/innen aus einkommensschwachen Familien unterstützt.

  10. Der Beitrag zum Sozialfonds ist freiwillig. Spendenquittungen werden auf Anforderung ausgestellt.

  11. Jeder Schüler wird Mitglied im Verein Musi-Kuss e.V. , eingetragen im Amtsgericht Göttingen unter der Registernummer 1895. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Satzung kann in den Geschäftsräumen Reinhäuser Landstraße 55 eingesehen werden.


Musi-Kuss e.V. - Kontonummer: 569186 - BLZ: 26050001 - Sparkasse Göttingen